Elektromagnetische Verträglichkeit von Trafostationen

Die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung fordert die Einhaltung von Grenzwerten im Betrieb von Hoch- und Niederfrequenzanlagen unter gewissen Randbedingungen. Hierzu zählen u.a. ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität (Spannungen über 1000 V, 50 Hz) und damit auch Ortsnetztrafostationen. Die Verordnung trat bereits Anfang 1997 in Kraft. Die Modalitäten der Durchführung geeigneter Messungen und der Anzeige bei der zuständigen Behörde waren jedoch bisher unklar. Die neuen "Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder" zur 26. BImSchV ergeben nun Klarheit und erlauben (und fordern) die Anwendung der Verordnung.

Für den Bereich Trafostationen können zunächst folgende generelle Aussagen getroffen werden:


  1. Elektrische Felder brauchen außerhalb von Trafostationsgebäuden aus Stahlbeton nicht betrachtet zu werden, da sie generell deutlich unter den Grenzwerten liegen.
  2. Die Hinweise zur Durchführung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung fordern für jede neu errichtete oder wesentlich modifizierte Trafostation einen Nachweis der maximal auf tretenden magnetischen Flussdichte außerhalb jeder einzelnen Trafostationswand nach spezieller Messvorschrift. Die Flussdichte muss insbesondere unter 100 µT liegen (Ausnahmen existieren, falls der betroffene Bereich nur dem "vorübergehenden Aufenthalt von Menschen" dient).
  3. Magnetische Felder entstehen in kritischer Feldstärke auf Niederspannungsseite aufgrund der auftretenden hohen elektrischen Ströme in der Niederspannungsverteilung. Die magnetische Flussdichte muss insbesondere dann durch zusätzliche Abschirmmaßnahmen unter den geltenden Grenzwert von 100 µT reduziert werden, wenn die Niederspannungsverteilung direkt an einer Trafostationsaußenwand angebracht ist.
  4. Neben der Niederspannungsverteilung sind auch die Niederspannungsverbindungsleitungen vom Transformator zur Verteilung Quellen starker magnetischer Felder. Daher sollte die Führung dieser Verbindungsleitungen näher betrachtet werden.
  5. Magnetische Felder in nennenswertem Umfang, jedoch deutlich unter den Grenzwerten, können weiterhin vom Transformator ausgehen, während die Mittelspannungsverteilung nur untergeordnet zum magnetischen Feld außerhalb von Trafostationsgebäuden beiträgt.

Mokinski hat in Zusammenarbeit mit der VEW Eurotest GmbH als akkreditiertem Messlabor umfangreiche Untersuchungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit von ausgerüsteten Trafostationsgebäuden durchgeführt und entsprechende EMV-Schutzmaßnahmen entwickelt.

Fazit: Im Trafostationsneubau werden bei Verwendung von Mokinski-Trafostationsgebäuden mit Mokinski-EMV-Wand unabhängig von der verwendeten Niederspannungsverteilung die zulässigen Grenzwerte laut Bundesimmissionsschutzverordnung deutlich unterschritten.